Noch entscheidet die Politik
Der 129. Deutsche Ärztetag hat dem gemeinsam von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe erarbeiteten Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte zugestimmt. Danach wurde er an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Damit ist die GOÄneu weiter als lange zuvor. In Kraft ist sie aber nicht.
Jetzt muss die Politik den nächsten Schritt gehen. Für die Einführung braucht es ein Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren. Dabei kann der vorliegende Entwurf noch verändert werden. Auch wann die neue Gebührenordnung tatsächlich gilt, ist offen.
Ein Blick auf einzelne Ziffern führt in die Irre
Für die eigene Praxis ist vor allem eines wichtig: Die neue Systematik lässt sich nicht sinnvoll anhand einzelner Gebührenpositionen bewerten. Wer nur alte und neue Ziffern gegenüberstellt, bekommt schnell ein falsches Bild.
Der Entwurf umfasst rund 5.500 Positionen. Vorgesehen sind feste Eurobeträge, differenzierte Zuschläge für besondere Erschwernisse und mehr zeitbezogene Leistungen. Was das wirtschaftlich und organisatorisch bedeutet, zeigt sich erst beim Blick auf typische Behandlungsfälle und das gesamte Leistungsspektrum einer Praxis oder Abteilung.
Der PBV schaut genau auf die Folgen im Praxisalltag
Dass die GOÄ modernisiert werden muss, steht außer Frage. Die geltende Gebührenordnung bildet viele medizinische Leistungen und Entwicklungen nur unzureichend ab. Für den Privatärztlichen Bundesverband zählt deshalb nicht nur, dass eine Reform kommt. Sie muss auch im Alltag der Privatmedizin funktionieren.
Die Ärzte wollen zurecht wissen, was sich bei Abrechnung, Rechnungsstellung und Praxisorganisation tatsächlich ändert. Ebenso wichtig ist, was unverändert bleibt. Der PBV wird den weiteren Prozess aufmerksam begleiten, neue Regelungen einordnen und seine Mitglieder informieren, sobald belastbare Entscheidungen vorliegen.
Beim Tag der Privatmedizin wird es konkret
Beim Tag der Privatmedizin 2026 werden wir deshalb den Blick auf die Praxis richten: Was ist bis dahin beschlossen? Wo bestehen weiterhin offene Fragen? Und worauf sollten sich Ärztinnen und Ärzte vorbereiten, ohne ihre Abläufe voreilig umzustellen.
Ausführliche Informationen zum Entwurf der GOÄneu und zu ihrem Rechtsrahmen finden Sie auf der PBV-Website.